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Arbeitnehmererfinderrecht
Der Umgang mit Erfindungen von angestellten Erfinderinnen und Erfindern ist im Arbeitnehmererfinderrecht geregelt. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Arbeitnehmererfindergesetz. Demnach liegen die Rechte an einer Erfindung bei der Person, die die Erfindung gemacht hat. Die Rechte können an den Arbeitgeber übertragen werden. Auch die Vergütung der Nutzung von Erfindungen durch Arbeitgeber ist im Arbeitnehmererfinderrecht geregelt.
Design (Schutzrecht)
Mit einem Design oder Geschmacksmuster kann eine ästhetische Erscheinungsform geschützt werden. Das betrifft beispielsweise Gestalt, Farbe und Form. Für einen rechtswirksamen Designschutz muss das angemeldete Design neu sein und eine Eigenart haben. Das bedeutet, dass kein identisches Design vor dem Anmeldetag veröffentlicht worden sein darf (Neuheit) und sich der Gesamteindruck von anderen Designs unterscheiden muss (Eigenart). Dabei ist jedoch eine Neuheitsschonfrist zu beachten.
Erfindung
Eine Erfindung ist ein technischer Beitrag zum Stand der Technik. Im rechtlichen Sinne ist eine Erfindung eine kreative Leistung, die den technischen Fortschritt bereichert. Dabei darf sie sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Mit Patenten und Gebrauchsmustern können Erfindungen geschützt werden.
Gebrauchsmuster
Mit einem Gebrauchsmuster kann eine technische Erfindung geschützt werden. Anders als bei einem Patent wird die Gebrauchsmusteranmeldung vom Patentamt nicht inhaltlich geprüft. Zudem ist die maximale Schutzdauer beim Gebrauchsmuster kürzer als beim Patent. Ein Gebrauchsmuster ist längstens 10 Jahre in Kraft. Ein Gebrauchsmuster hat eine 6-monatige Neuheitsschonfrist und kann daher auch nach Auslieferung der ersten Produkte noch angemeldet werden. Ein Gebrauchsmuster berechtigt dazu, anderen die Nutzung der geschützten Erfindung zu untersagen.
ISO 9001
Die hohe Qualität unserer patentanwaltlichen Dienstleistungen wird über ein Qualitätsmanagementsystem sichergestellt. Dieses erfüllt die strengen Vorgaben der ISO 9001:2015 Norm.
Jahresgebühr (Patentrecht)
Jahresgebühren, Aufrechterhaltungsgebühren oder Verlängerungsgebühren müssen beim Patentamt gezahlt werden, damit Schutzrechte in Kraft bleiben. Dies trifft für Patentanmeldungen, Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs gleichermaßen zu.
Marke (Recht)
Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheidbar machen soll. Das Zeichen einer Marke kann ein Wort, ein Bild oder eine besondere Farbe aufweisen. Auch Klangmarken und 3D-Marken sind inzwischen schutzfähig. Eine Marke wird in das Markenregister insbesondere dann eingetragen, wenn das angemeldete Zeichen geeignet ist, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und kein Freihalteinteresse an dem Zeichen für Mitbewerber besteht.
Nichtigkeitsklage (Patentrecht)
Die Nichtigkeitsklage dient zur Überprüfung der Validität eines deutschen Patents. Anders als ein Einspruch wird die Nichtigkeitsklage nicht beim Patentamt eingereicht sondern beim Bundespatentgericht. In dem Nichtigkeitsverfahren kann überprüft werden, ob ein Patent für Deutschland rechtmäßig erteilt wurde.
Patent
Mit einem Patent kann eine technische Erfindung geschützt werden. Vor der Erteilung zum Patent wird die Patentanmeldung inhaltlich vom Patentamt geprüft. Für eine Erteilung muss die angemeldete Erfindung neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Die maximale Schutzdauer ist beim Patent länger als beim Gebrauchsmuster. Ein Patent kann bis zu 20 Jahre in Kraft sein. Ein Patent berechtigt dazu, anderen die Nutzung der geschützten Erfindung zu untersagen.
Streitverfahren
Streitverfahren sind sogenannte kontradiktorische Verfahren, d.h. Verfahren mit einer Gegenpartei. Typische Streitverfahren sind Patentverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklagen, Gebrauchsmusterlöschungsverfahren, Einsprüche und bei Marken Widerspruchsverfahren.
Teilanmeldung
Solange eine Patentanmeldung anhängig ist, also insbesondere während des Prüfungsverfahrens, kann eine Teilanmeldung eingereicht werden. Die Teilanmeldung basiert inhaltlich auf der Ursprungspatentanmeldung, ist jedoch Gegenstand eines selbstständigen Patenterteilungsverfahrens. Mehrere Teilanmeldungen können aus einer Ursprungspatentanmeldung angemeldet werden.
Wettbewerbsanalysen
Eine Wettbewerberanalyse im IP Bereich dient dazu herauszufinden, welche Schutzrechte ein oder mehrere Wettbewerber haben. Dies kann Patente, Patentanmeldungen und Marken genauso betreffen wie Designs. Mit einer Wettbewerberanalyse kann untersucht werden, wie ein Wettbewerber seine Produkte geschützt hat. Zudem lässt sich beispielsweise herausfinden, auf welchen technischen Gebieten Patentanmeldungen getätigt werden. Darauf basierend kann abgeschätzt werden, welche Entwicklungsschwerpunkte ein Wettbewerber setzt.
Zentralstelle für den gewerblichen Rechtsschutz
Bei der Zentralstelle für den gewerblichen Rechtsschutz kann man die Grenzbeschlagnahme von Produkten beantragen, welche Patente, Marken oder Designs verletzen. Der Zoll stoppt potentiell verletzende Produkte beim Import und informiert den Rechteinhaber.
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Verena Kraus
Studium der Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik mit Fachrichtung Arbeitsmarkt und Personal an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Personalreferentin bei EHF
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