Arbeitnehmererfinderrecht

Der Umgang mit Erfindungen von angestellten Erfinderinnen und Erfindern ist im Arbeitnehmererfinderrecht geregelt. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Arbeitnehmererfindergesetz. Demnach liegen die Rechte an einer Erfindung bei der Person, die die Erfindung gemacht hat. Die Rechte können an den Arbeitgeber übertragen werden. Auch die Vergütung der Nutzung von Erfindungen durch Arbeitgeber ist im Arbeitnehmererfinderrecht geregelt.

Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das gegen Beschlüsse von Patentämtern und Gerichten eingesetzt werden kann. Dieses Rechtsmittel wird im Allgemeinen nicht gegen Urteile verwendet, da diese meist nur durch Berufung oder Revision angefochten werden können. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens kann eine rechtliche und eine tatsächliche Überprüfung der angefochtenen Entscheidung erfolgen. Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des DPMA werden beim Bundespatentgericht geführt, gegen Entscheidungen des EPA bei den Beschwerdekammern des EPA.

CTM Community Trademark

Als Community Trademark (Gemeinschaftsmarke) wurden bis 2016 Unionsmarken bezeichnet. Mit einer Unionsmarke kann eine Marke für alle EU-Mitgliedsstaaten mittels einem einzigen Eintragungsverfahren in einer Sprache geschützt werden. Die Unionsmarke stellt ein ausschließliches Recht in allen EU-Mitgliedstaaten dar.

Design (Schutzrecht)

Mit einem Design oder Geschmacksmuster kann eine ästhetische Erscheinungsform geschützt werden. Das betrifft beispielsweise Gestalt, Farbe und Form. Für einen rechtswirksamen Designschutz muss das angemeldete Design neu sein und eine Eigenart haben. Das bedeutet, dass kein identisches Design vor dem Anmeldetag veröffentlicht worden sein darf (Neuheit) und sich der Gesamteindruck von anderen Designs unterscheiden muss (Eigenart). Dabei ist jedoch eine Neuheitsschonfrist zu beachten.

Einheitliches Patentgericht

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein seit dem 1. Juni 2023 neu geschaffenes Gericht. Das Einheitliche Patentgericht ist für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen, die ein Einheitspatent betreffen, ausschließlich zuständig. Darüber hinaus ist das Einheitliche Patentgericht neben den nationalen Gerichten auch für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen zu den nationalen Teilen eines europäischen Bündelpatents zuständig, wobei jedoch die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts durch die Erklärung des Opt-Outs ausgeschlossen werden kann.

Einheitspatent

Wird ein europäisches Patent erteilt, kann durch Stellung des „Antrags auf einheitliche Wirkung“ ein Patent erlangt werden, dass Patentschutz in 17 Staaten bietet. Ein Einheitspatent ermöglicht es dem Patentinhaber, eine Patentverletzung in einem einzigen Verfahren in den 17 Staaten geltend zu machen.

Erfindung

Eine Erfindung ist ein technischer Beitrag zum Stand der Technik. Im rechtlichen Sinne ist eine Erfindung eine kreative Leistung, die den technischen Fortschritt bereichert. Dabei darf sie sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Mit Patenten und Gebrauchsmustern können Erfindungen geschützt werden.

fiktiver Stand der Technik

Nachveröffentlichte Patentanmeldungen mit einem älteren Zeitrang werden auch fiktiver Stand der Technik genannt. Bereits eingereichte, aber noch nicht veröffentlichte Patentanmeldungen werden nach DE- und EP-Recht zum Stand der Technik gezählt, obwohl deren Inhalten der Öffentlichkeit zum Anmelde- oder Prioritätszeitpunkt der späteren Anmeldung noch nicht zugänglich ist. Der fiktive Stand der Technik wird nur bei der Neuheitsprüfung berücksichtigt und nicht zur Beurteilung über eine erfinderische Tätigkeit herangezogen. In Prüfungsverfahren vor dem DPMA können nationale Patentanmeldungen und europäische Patentanmeldungen fiktiven Stand der Technik sein (§3 (2) PatG). In Prüfungsverfahren vor dem EPA zählen europäische Patentanmeldungen zum fiktiven Stand der Technik (Artikel 54 (3) EPÜ).

Gebrauchsmuster

Mit einem Gebrauchsmuster kann eine technische Erfindung geschützt werden. Anders als bei einem Patent wird die Gebrauchsmusteranmeldung vom Patentamt nicht inhaltlich geprüft. Zudem ist die maximale Schutzdauer beim Gebrauchsmuster kürzer als beim Patent. Ein Gebrauchsmuster ist längstens 10 Jahre in Kraft. Ein Gebrauchsmuster hat eine 6-monatige Neuheitsschonfrist und kann daher auch nach Auslieferung der ersten Produkte noch angemeldet werden. Ein Gebrauchsmuster berechtigt dazu, anderen die Nutzung der geschützten Erfindung zu untersagen.

Hilfsanträge

Hilfsanträge können in Verfahren vor dem DPMA und dem EPA und vor Gerichten zusätzlich zum Hauptantrag gestellt werden. Ein Hilfsantrag ist ein Antrag, der unter die Bedingung gestellt wird, dass der Hauptantrag nicht gewährt wird. Im Erteilungsverfahren betrifft das häufig einen Antrag auf eine Anhörung/mündliche Verhandlung für den Fall, dass die eingereichten Ansprüche nicht als patentierbar angesehen werden. In Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren werden regelmäßig verschiedene Anspruchsfassungen als Hilfsanträge eingereicht, um im Verfahrensablauf verschiedene Rückzugspositionen zu haben.

Inanspruchnahme der Erfindung

Durch die Inanspruchnahme einer Diensterfindung gehen die vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung von Arbeitnehmererfinderinnen und -erfinder auf die Arbeitgeberin/ den Arbeitgeber über. Sofern eine Arbeitgeberin/ ein Arbeitgeber eine gemeldete Diensterfindung nicht innerhalb von vier Monaten freigibt, gilt die Diensterfindung automatisch als in Anspruch genommen. Arbeitnehmererfinderinnen und Arbeitnehmererfinder haben einen Anspruch auf angemessene Vergütung für in Anspruch genommene Diensterfindungen. Die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Diensterfindung zur Erteilung eines Schutzrechts anzumelden.

ISO 9001

Die hohe Qualität unserer patentanwaltlichen Dienstleistungen wird über ein Qualitätsmanagementsystem sichergestellt. Dieses erfüllt die strengen Vorgaben der ISO 9001:2015 Norm.

Grundlage dieser Norm ist es, die Arbeit in definierten Prozessen zu organisieren und über geeignete Werkzeuge die Einhaltung und Optimierung dieser Prozesse sicherzustellen. Durch regelmäßige Stichproben werden die verschiedenen Arbeitsergebnisse in organisatorischer Hinsicht beobachtet und bewertet, so dass erforderliche Verbesserungen kurzfristig umgesetzt werden können. In die Qualitätserfassung eingeschlossen sind externe Lieferanten wie zum Beispiel Partnerkanzleien und Recherchebüros. Das Qualitätsmanagementsystem wird durch eine interne Arbeitsgruppe und – im Rahmen der Wiederholungszertifizierung – durch externe Spezialisten regelmäßig überprüft. Unser Zertifikat können Sie hier einsehen.

Jahresgebühr (Patentrecht)

Jahresgebühren, Aufrechterhaltungsgebühren oder Verlängerungsgebühren müssen beim Patentamt gezahlt werden, damit Schutzrechte in Kraft bleiben. Dies trifft für Patentanmeldungen, Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs gleichermaßen zu.

Marke (Recht)

Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheidbar machen soll. Das Zeichen einer Marke kann ein Wort, ein Bild oder eine besondere Farbe aufweisen. Auch Klangmarken und 3D-Marken sind inzwischen schutzfähig. Eine Marke wird in das Markenregister insbesondere dann eingetragen, wenn das angemeldete Zeichen geeignet ist, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und kein Freihalteinteresse an dem Zeichen für Mitbewerber besteht.

Nichtigkeitsklage (Patentrecht)

Die Nichtigkeitsklage dient zur Überprüfung der Validität eines deutschen Patents. Anders als ein Einspruch wird die Nichtigkeitsklage nicht beim Patentamt eingereicht sondern beim Bundespatentgericht. In dem Nichtigkeitsverfahren kann überprüft werden, ob ein Patent für Deutschland rechtmäßig erteilt wurde.

Opt-Out

Die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts für die nationalen Teile eines europäischen Bündelpatents kann durch Erklärung eines sogenannten Opt-out ausgeschlossen werden. Das Opt-Out kann sowohl für bereits erteilte europäische Patente als auch für anhängige europäische Patentanmeldungen erklärt werden, sofern diese bereits veröffentlicht sind.

Patent

Mit einem Patent kann eine technische Erfindung geschützt werden. Vor der Erteilung zum Patent wird die Patentanmeldung inhaltlich vom Patentamt geprüft. Für eine Erteilung muss die angemeldete Erfindung neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Die maximale Schutzdauer ist beim Patent länger als beim Gebrauchsmuster. Ein Patent kann bis zu 20 Jahre in Kraft sein. Ein Patent berechtigt dazu, anderen die Nutzung der geschützten Erfindung zu untersagen.

Streitverfahren

Streitverfahren sind sogenannte kontradiktorische Verfahren, d.h. Verfahren mit einer Gegenpartei. Typische Streitverfahren sind Patentverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklagen, Gebrauchsmusterlöschungsverfahren, Einsprüche und bei Marken Widerspruchsverfahren.

Teilanmeldung

Solange eine Patentanmeldung anhängig ist, also insbesondere während des Prüfungsverfahrens, kann eine Teilanmeldung eingereicht werden. Die Teilanmeldung basiert inhaltlich auf der Ursprungspatentanmeldung, ist jedoch Gegenstand eines selbstständigen Patenterteilungsverfahrens. Mehrere Teilanmeldungen können aus einer Ursprungspatentanmeldung angemeldet werden.

Wettbewerbsanalysen

Eine Wettbewerberanalyse im IP Bereich dient dazu herauszufinden, welche Schutzrechte ein oder mehrere Wettbewerber haben. Dies kann Patente, Patentanmeldungen und Marken genauso betreffen wie Designs. Mit einer Wettbewerberanalyse kann untersucht werden, wie ein Wettbewerber seine Produkte geschützt hat. Zudem lässt sich beispielsweise herausfinden, auf welchen technischen Gebieten Patentanmeldungen getätigt werden. Darauf basierend kann abgeschätzt werden, welche Entwicklungsschwerpunkte ein Wettbewerber setzt.

Zentralstelle für den gewerblichen Rechtsschutz

Bei der Zentralstelle für den gewerblichen Rechtsschutz kann man die Grenzbeschlagnahme von Produkten beantragen, welche Patente, Marken oder Designs verletzen. Der Zoll stoppt potentiell verletzende Produkte beim Import und informiert den Rechteinhaber.