Software und Künstliche Intelligenz

Aus allen Technologiegebieten ist Software nicht mehr wegzudenken. Zusätzlich haben in den letzten Jahren Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML) Einzug in den Alltag gehalten. Dieser Trend wird sich verstärkt fortsetzen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Innovationen auf diesem Gebiet mit Patenten schützen. Für das besondere Know-how, das für dieses Technologiegebiet notwendig ist, haben wir die passenden Patentanwältinnen und Patentanwälte.

Für Software gibt es keine Patente – oder doch?

Auch wenn es für Software als solche kein Patent gibt, steht Anmeldern im deutschen und europäischen Patentrecht durchaus die Möglichkeit zur Verfügung, Software über sogenannte computerimplementierte Erfindungen mit einem Patent zu schützen. Voraussetzung dafür ist, dass technische Mittel zum Einsatz kommen und sie einen technischen Beitrag zur Lösung eines Problems liefern. Vergleichbare Grundsätze sind international verbreitet. Deswegen sollten Sie auch bei Entwicklungen im Softwarebereich oder bei der Nutzung von KI oder ML immer den Schutz durch Patente in Erwägung ziehen. Die fachgerechte Ausarbeitung Ihrer Patentanmeldung auf diesem Gebiet durch eine darauf spezialisierte Patentanwältin oder spezialisierten Patentanwalt ist dabei unerlässlich.

Wir sind auf diese Aufgabe mit unseren Spezialistinnen und Spezialisten bestens vorbereitet und haben langjährige Erfahrungen mit Softwarepatenten vor dem DPMA, dem EPA und anderen internationalen Patentämtern wie zum Beispiel dem US-Patentamt und dem chinesischen Patentamt gesammelt.

Darauf sind wir spezialisiert

Für den Einsatz von Software, Computertechnologie, KI und ML in den Gebieten Schaltungsdesign, Bildverarbeitung, erweiterte Realität (AR), Sensorik, Robotik, Automotive, Kommunikationssystemen und vielen weiteren Gebieten finden Sie die notwendige Expertise in unserem multidisziplinären Team.

Eine Patentanwältin oder ein Patentanwalt von EHF begleitet Sie bei der Beurteilung, ob Ihre Software-Entwicklung für ein Patent geeignet ist, arbeitet eine fundierte Patentanmeldung aus, die in Form, Sprache und Inhalt genau den von den Patentämtern aufgestellten Kriterien entspricht und führt mit vollem Einsatz für Sie die Erteilungsverfahren vor den Patentämtern.

Was ist eine computerimplementierte Erfindung?

Eine computerimplementierte Erfindung (CII) ist eine Erfindung, die einen Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung nutzt und bei der mindestens ein Merkmal ganz oder teilweise mit Software realisiert ist.
Software und künstliche Intelligenz sind bei Produkten und Verfahren keine losgelösten Bestandteile. Meistens wirken sie mit bestehenden Technologien zusammen und erfüllen einen besonderen technischen Zweck. Dieser technische Zweck, der oft die Verbindung zwischen Software und bestehender Technologie herstellt, bildet im Allgemeinen die Grundlage für ein Softwarepatent. Die damit einhergehende Verschmelzung mehrerer Technologiegebiete in diesem Bereich erfordert umfangreiches Fachwissen. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten haben nicht nur fundiertes Wissen über Software und darüber, wie man computerimplementierte Erfindungen mit einem Patent schützt, sondern auch die notwendige technische Expertise und das wissenschaftliche Verständnis für die zugrundeliegenden Technologien. Mit diesen Voraussetzungen können wir Ihre Innovationen optimal schützen.

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Wie kann EHF Sie unterstützen?

Wir sind darauf spezialisiert, unsere Prozesse individuell auf Ihre Bedürfnisse anzupassen, damit Sie Ihre internen Abläufe nicht ändern müssen. Wir haben langjährige Erfahrung mit Industriemandantinnen und -mandanten gesammelt. Deshalb wissen wir, vor welchen Herausforderungen Sie stehen, wenn es um das kostenoptimierte, budgetorientierte und effiziente Management Ihres Patentportfolios geht.

Unsere technologische Expertise im Bereich Künstliche Intelligenz und Software beruht neben einem fundierten Verständnis der Materie auf praktischen Erfahrungen in hunderten Patentanmeldungen weltweit. Wir haben uns neben nationalen Kenntnissen auch eine internationale Expertise in diesem Bereich erarbeitet, mit der wir Sie optimal unterstützen können.

Beispiele für computerimplementierte Erfindungen

Im elektronischen Schaltungsdesign kann Software die Prozesse vom Schaltungsaufbau über die physische Anordnung von Bauteilen bis hin zu Masken für die Produktion von Wafern optimieren. Wir haben das technische Verständnis für die entsprechenden Prozesse und können die Inhalte der Anmeldungen von zugehörigen Software-Erfindungen optimal auf die Anforderungen der Patentämter abstimmen.

In der Bildverarbeitung und bei Anwendungen in der erweiterten Realität (Augmented Reality, AR) oder virtuellen Realität (VR) kommt Software zum Einsatz. Die Software ermöglicht auf Basis klassischer Berechnungen oder mit Unterstützung von maschinellem Lernen eine innovative Verarbeitung von bildhaften Eingangsdaten. Es können beispielsweise mit effizienten Methoden 3D-Modelle erstellt werden, welche ihren Einsatz in der virtuellen beziehungsweise erweiterten Realität finden.

Wir wissen, dass es für Erfinderinnen und Erfinder schwierig ist, die Inhalte der Software in eine patentgerechte Sprache zu bringen. Deswegen formulieren wir für Sie die komplexen Zusammenhänge computerimplementierter Erfindungen so, dass sie dem Patentschutz zugänglich sind.

Auch im Bereich von Sensorik und Robotik, im Automotive Bereich und im Bereich verschiedenster Kommunikationssysteme werden neue Lösungen vielfach mit Hilfe von Software und maschinellem Lernen implementiert. Wir stellen Ihnen eine erfahrene Patentanwältin oder einen erfahrenen Patentanwalt zur Seite, der die damit verbundenen technischen Zusammenhänge kennt und für Sie eine CII-Patentanmeldung formuliert, die den Schutz von Software-Elementen Ihrer Entwicklungen in Verbindung mit den klassischen Technologien ermöglicht.

Voraussetzungen für Softwarepatente

Weltweit gibt es unterschiedliche Vorschriften und Rechtsprechung zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen. Jedoch haben sich verschiedene Grundsätze entwickelt, die die Patentierbarkeit von Software grundsätzlich ermöglichen. Eine Voraussetzung ist regelmäßig das Vorhandensein eines technischen Effekts, der durch die computerimplementierte Erfindung erreicht wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Ergebnis der Software unmittelbar einen zusätzlichen technischen Effekt bewirkt, zum Beispiel das Steuern einer Maschine. Eine andere Möglichkeit besteht dann, wenn die Software die Betriebsweise des Computersystems beeinflusst oder verändert, auf dem sie abläuft, und dadurch zum Beispiel den Betrieb des Computersystems verbessert. Auch wenn die Software an die besonderen Eigenschaften, zum Beispiel die interne Funktionsweise des verwendeten Computersystems, angepasst ist, kann dies auf eine patentierbare computerimplementierte Erfindung hinweisen.

Da dieser Technologiebereich auch bei den Patentämtern relativ neu ist und sich die entsprechende Rechtsprechung erst entwickelt, ergeben sich fortwährend Änderungen. Für unsere Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Patentingenieurinnen und Patentingenieure ist eine ständige Weiterbildung daher selbstverständlich, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.