Das Einheitspatent ist da

Mit dem Einheitspatent besteht die Möglichkeit, durch ein einziges Schutzrecht Patentschutz in einer Vielzahl von EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Wir unterstützen Sie gerne dabei, zu prüfen, wie Sie die Möglichkeiten bestmöglich ausschöpfen können, welche sich Ihnen durch das Einheitspatent eröffnen. EHF ist bestens darauf vorbereitet, mit Ihnen eine fundierte Abwägung der Kosten und des Nutzens des Einheitspatents für Ihr EP-Patentportfolio zu erarbeiten.

Wir kümmern uns um Ihr Patentportfolio

Gerade im europäischen Patentrecht gibt es eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten zur Erlangung von Patentschutz. Neben den nationalen Patentanmeldungen und der Validierung eines europäischen Patents in einem Vertragsstaat des EPÜ steht das Einheitspatent als weitere Option zur Verfügung. EHF bietet Ihnen neben der Führung des Patenterteilungsverfahrens eine umfangreiche, auf Ihr Patentportfolio abgestimmte Beratung, um sicherzustellen, dass die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Anmeldestrategie zur Anwendung kommt.

Derzeitige Staaten mit einheitlichem Patentschutz (17 von insgesamt 25 EU-Mitliedstaaten): Österreich, Belgin, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die niederlande, Portugal, Slowenien und Schweden.

Was ist das Einheitspatent?

Wird ein europäisches Patent erteilt, kann durch Stellung des „Antrags auf einheitliche Wirkung“ Patentschutz mit Wirkung in aktuell 17 der 27 EU-Mitgliedstaaten erlangt werden.

Sollten Sie sich entschließen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, erhalten Sie ein Patent, das es Ihnen beispielsweise ermöglicht, eine Patentverletzung in einem einzigen Verfahren für sämtliche teilnehmende EU-Mitgliedstaaten geltend zu machen.

Weitere Informationen zu dem Thema „Einheitspatent“ erhalten Sie auf den Webseiten des Europäischen Patentamts als auch des Einheitlichen Patentgerichts.

Was ist das Einheitliche Patentgericht?

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist für Einheitspatente ausschließlich zuständig. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit einer zentralen Verletzungsklage mit Wirkung für die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Eine zentrale Nichtigkeitsklage vor dem EPG bringt allerdings auch das Risiko mit sich, dass ein Patent mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten verloren geht.

Für europäische Patente ohne einheitliche Wirkung können vorerst sowohl nationale Gerichte als auch das EPG zuständig sein, je nachdem, vor welchem Gericht zuerst Klage erhoben wird. Die Zuständigkeit des EPG kann jedoch durch Erklärung eines sogenannten Opt-out ausgeschlossen werden. Es ist empfehlenswert, eine Strategie zur Entscheidung über die Erklärung des Opt-outs zu entwickeln, die auf Ihr Patentportfolio abgestimmt ist. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Beratung zu diesem Thema wünschen.

Ist das Einheitspatent für mein Unternehmen interessant?

Ob Sie das Einheitspatent in Anspruch nehmen, EP-Validierungen oder nationale Anmeldungen für Ihr Portfolio bevorzugen oder eine individuelle Entscheidung für jedes Schutzrecht treffen, hängt von Ihrer IP-Strategie ab. Hierbei ist insbesondere der gewünschte Länderkreis zu berücksichtigen, welcher Ihren Zielmarkt, aber auch z.B. Ihre Produktionsstätten oder die der Konkurrenz abbildet.

Sie können mit einem Einheitspatent Kosten sparen, wenn Sie einen Länderkreis von vier oder mehr am Einheitspatent-System teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten wünschen. Auch die Möglichkeit, eine Patentverletzung für eine Vielzahl von Staaten geltend zu machen, stellt einen wesentlichen Vorteil des Einheitspatents dar. Es besteht aber andererseits auch das Risiko, mit einer zentralen Nichtigkeitsklage ein Patent mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten zu verlieren.

Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, um eine umfassende Beratung zum Thema Einheitspatent zu erhalten.

Warum Einheitspatent mit EHF?

  • EHF hat langjährige Erfahrung in der Führung von Patenterteilungsverfahren einschließlich nachgelagerter Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt.
  • EHF betreut sowohl große Mandantinnen und Mandanten aus der Industrie als auch kleine mittelständische Unternehmen und ist mit den jeweils spezifischen Anliegen vertraut. Wir haben uns bereits unter den verschiedensten Gesichtspunkten mit den Vor- und Nachteilen des Einheitspatents auseinander gesetzt und können Ihnen daher eine auf Ihre Anmeldestrategie abgestimmte Beratung anbieten.
  • Die Opt-out-Erklärung für ein europäisches Patent kann rechtliche Auswirkung auf parallele nationale Schutzrechte haben. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir eine patentanwaltliche Beratung passend zu Ihrer IP-Strategie. EHF ist durch die langjährige Betreuung von Patentportfolien, die sowohl nationale als auch europäische Schutzrechte enthalten, mit dem Themenkomplex „Doppelschutzverbot“ vertraut und kann Sie in Fragen hierzu kompetent beraten.

Unsere Experten für Fragen zum Einheitspatent

Jan Stieglitz - Patentanwalt und Partner bei EHF Patentanwaltskanzlei
Jan Stieglitz
  • Partner
  • Patentanwalt
  • European Patent Attorney
  • European Trademark & Design Attorney
  • European Patent Litigator
Sebastian Brandner - Patentanwalt bei EHF Patentanwaltskanzlei
Sebastian Brandner
  • Partner
  • Patentanwalt
  • European Patent Attorney
  • European Trademark & Design Attorney
  • European Patent Litigator