Ausbildung zum Patentanwalt (m/w/*) für Ingenieure (m/w/*) und Naturwissenschaftler (m/w/*)

    Als Patentanwalt (m/w/*) beraten und unterstützen Sie unsere Mandantinnen und Mandanten aus der Industrie im gewerblichen Rechtsschutz. Damit sind Sie direkt an der Absicherung der Ergebnisse aus der Forschung und Entwicklung beteiligt.

    Wir begleiten Sie bei Ihrer Karriere zum Patentanwalt (m/w/*). Mit einem Diplom- oder Masterabschluss eines naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums sowie einer praktisch-technischen Tätigkeit von mindestens einem Jahr können Sie in unserer Kanzlei die Ausbildung zum deutschen und europäischen Patentanwalt (m/w/*) absolvieren. Nach dem Erwerb beider Qualifikationen ist es Ihnen möglich, unsere Mandantinnen und Mandanten sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt als auch vor dem Europäischen Patentamt sowie bei Verhandlungen am Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof zu vertreten.

    Mitarbeitervideo

    Unser Patentanwaltskandidat Peter berichtet von seiner Ausbildung zum Patentanwalt (m/w/*).

    Um die Qualifikationen zum deutschen Patentanwalt (m/w/*) und zum European Patent Attorney (m/w/*) zu erreichen, bieten wir Ihnen die Wahl zwischen dem Standardmodell (Modell 1) und einem zeitlich entzerrten Modell (Modell 2), bei dem die Prüfungen nacheinander absolviert werden. Somit können Sie nach Ihren persönlichen Präferenzen zwischen den beiden Modellen auswählen. Sollten Sie keine 12-monatige praktisch-technische Tätigkeit vorweisen können bzw. an einer (Fach-)Hochschule studiert haben, können Sie die beiden Qualifikationen mittels Modell 3 über den Einstieg als Patentsachbearbeiter (m/w/*) erwerben.

    *Die EQE-Vorprüfung und -Hauptprüfung finden stets im März eines Kalenderjahres statt. Nach den Vorschriften des Europäischen Patentamts ist die Teilnahme an der Vorprüfung nach zwei Jahren Kanzleierfahrung möglich. Nach bestandener Vorprüfung und insgesamt drei Jahren Kanzleierfahrung darf an der EQE-Hauptprüfung teilgenommen werden.

    **Die Teilnahme an der deutschen Patentanwaltsprüfung ist nach acht Jahren unter der Voraussetzung möglich, dass bereits die EQE-Hauptprüfung bestanden wurde.

    Grundsätzlich bilden wir für unseren eigenen Bedarf aus. Daher legen wir sehr viel Wert auf die Qualität Ihrer Ausbildung. Neue Mitarbeitende arbeiten bei EHF von Anfang an in mindestens einem unserer Teams mit und werden so schrittweise an das vielfältige Aufgabengebiet herangeführt. Unsere Ausbildungsqualität wird sehr geschätzt und wurde bereits mehrfach ausgezeichnet.

    Wir stellen Ihnen sowohl eine fachliche Ansprechperson als auch einen Mentor (m/w/*) zur Seite. Zudem übernehmen wir die Kosten für das Studium an der FernUniversität Hagen und unterstützen Sie mit internen Vorbereitungskursen sowie einem Weiterbildungsbudget für Literatur und externe Seminare. Für eine optimale Vorbereitung auf die europäischen Eignungsprüfungen stellen wir Ihnen zusätzlichen Lernurlaub zur Verfügung.

    Bewerben Sie sich hier!

    Offene Stellen

    Studierende mit Interesse an einer Ausbildung zum Patentanwalt (m/w/*):

    Um den Arbeitsalltag in unserer Kanzlei kennenzulernen, bieten wir Ihnen gerne einen Schnuppertag an. Schicken Sie hierfür Ihre Anfrage zusammen mit Ihrem Lebenslauf und aktuellen Zeugnissen an bewerbung@ehf-ip.com.