Aktuelle UPC-Entscheidungen: Aussetzung bei parallelem Einspruchsverfahren & Zuständigkeit für den britischen Teil eines EP Patents

Grafik mit dem Titel „AKTUELLE UPC-ENTSCHEIDUNGEN“ und den Stichpunkten „Aussetzung bei parallelem Einspruchsverfahren“ sowie „Zuständigkeit für den britischen Teil eines EP Patents“.

    Aussetzung bei parallelem Einspruchsverfahren

    In einer aktuellen Entscheidung (Meril vs. Edwards) hat das Berufungsgericht des UPC entschieden, dass UPC-Verfahren ausgesetzt werden können, wenn ein paralleler Einspruch gegen dasselbe europäische Patent beim EPA anhängig ist.

    Obwohl das UPC auf effiziente und zügige Verfahren ausgelegt ist, scheint die Entscheidung eine Aussetzung zu bevorzugen, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden – insbesondere in Fällen, in denen das UPC eine Patentverletzung feststellt und gegen den Beklagten entscheidet, während das EPA das Patent später im Einspruchsverfahren widerruft.

     

    Zuständigkeit für den britischen Teil eines EP Patents

    In einer weiteren Entscheidung (FUJIFILM vs. Kodak) hat die Lokalkammer Düsseldorf des UPC festgestellt, dass sie für eine Verletzungsklage bezüglich des britischen Teils eines europäischen Patents zuständig ist – obwohl das Vereinigte Königreich weder Vertragsstaat des UPC noch Mitglied der Europäischen Union ist. Die Kammer stützte sich dabei auf die Brüssel-I-Verordnung, wonach Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats verklagt werden können. Im konkreten Fall hatten alle Beklagten ihren Wohnsitz in Deutschland.

    Gleichzeitig lehnte die Kammer jedoch die Gewährung von Schadensersatz für die Verletzung des britischen Teils des Patents ab, da ihr die Zuständigkeit zur Prüfung der Gültigkeit im Vereinigten Königreich fehlte. Die Entscheidung zeigt somit sowohl die Reichweite des UPC in Verletzungsfragen als auch seine Grenzen bei der Gewährung von Schadensersatz.

     

    Hinweis:

    Dieser Bericht bietet einen Überblick über rechtliche Fragestellungen und Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung wird nicht übernommen.

    Da das Recht des geistigen Eigentums komplex und vielschichtig ist, empfehlen wir Ihnen, bei konkreten Anliegen oder Fragen unbedingt fachkundigen Rat einzuholen, bevor Sie auf Grundlage der hier enthaltenen Informationen handeln.

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