EU Design Reform: Wichtige Änderungen in der neuen Verordnung
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Seit Mai 2025 ist eine reformierte EU-Designverordnung in Kraft, die die bisher gültige Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ersetzt. Neben terminologischen Änderungen wurden auch inhaltliche Neuerungen vorgenommen. So können nun beispielsweise Animationen als Design geschützt werden.
Zudem wurde der Schutzbereich explizit auf 3D-Drucktechnologien ausgeweitet – das Erstellen, Herunterladen, Kopieren sowie Teilen oder Verbreiten eines Mediums oder einer Software, die das Design aufzeichnet, stellt eine Verletzung dar. Darüber hinaus wurde ein neues Kennzeichnungssystem eingeführt, das es Designinhabern erlaubt, ihre Produkte mit dem Symbol „Ⓓ“ zu versehen.
Hinweis:
Dieser Bericht bietet einen Überblick über rechtliche Fragestellungen und Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung wird nicht übernommen.
Da das Recht des geistigen Eigentums komplex und vielschichtig ist, empfehlen wir Ihnen, bei konkreten Anliegen oder Fragen unbedingt fachkundigen Rat einzuholen, bevor Sie auf Grundlage der hier enthaltenen Informationen handeln.
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