Einheitliches Patentgericht

    Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein seit dem 1. Juni 2023 neu geschaffenes Gericht. Das Einheitliche Patentgericht ist für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen, die ein Einheitspatent betreffen, ausschließlich zuständig. Darüber hinaus ist das Einheitliche Patentgericht neben den nationalen Gerichten auch für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen zu den nationalen Teilen eines europäischen Bündelpatents zuständig, wobei jedoch die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts durch die Erklärung des Opt-Outs ausgeschlossen werden kann.