Gebrauchsmuster

    Mit einem Gebrauchsmuster kann eine technische Erfindung geschützt werden. Anders als bei einem Patent wird die Gebrauchsmusteranmeldung vom Patentamt nicht inhaltlich geprüft. Zudem ist die maximale Schutzdauer beim Gebrauchsmuster kürzer als beim Patent. Ein Gebrauchsmuster ist längstens 10 Jahre in Kraft. Ein Gebrauchsmuster hat eine 6-monatige Neuheitsschonfrist und kann daher auch nach Auslieferung der ersten Produkte noch angemeldet werden. Ein Gebrauchsmuster berechtigt dazu, anderen die Nutzung der geschützten Erfindung zu untersagen.