Hilfsanträge

    Hilfsanträge können in Verfahren vor dem DPMA und dem EPA und vor Gerichten zusätzlich zum Hauptantrag gestellt werden. Ein Hilfsantrag ist ein Antrag, der unter die Bedingung gestellt wird, dass der Hauptantrag nicht gewährt wird. Im Erteilungsverfahren betrifft das häufig einen Antrag auf eine Anhörung/mündliche Verhandlung für den Fall, dass die eingereichten Ansprüche nicht als patentierbar angesehen werden. In Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren werden regelmäßig verschiedene Anspruchsfassungen als Hilfsanträge eingereicht, um im Verfahrensablauf verschiedene Rückzugspositionen zu haben.