Opt-Out

    Die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts für die nationalen Teile eines europäischen Bündelpatents kann durch Erklärung eines sogenannten Opt-out ausgeschlossen werden. Das Opt-Out kann sowohl für bereits erteilte europäische Patente als auch für anhängige europäische Patentanmeldungen erklärt werden, sofern diese bereits veröffentlicht sind.