Teilanmeldung

    Solange eine Patentanmeldung anhängig ist, also insbesondere während des Prüfungsverfahrens, kann eine Teilanmeldung eingereicht werden. Die Teilanmeldung basiert inhaltlich auf der Ursprungspatentanmeldung, ist jedoch Gegenstand eines selbstständigen Patenterteilungsverfahrens. Mehrere Teilanmeldungen können aus einer Ursprungspatentanmeldung angemeldet werden.