Patente und Gebrauchsmuster
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir Mandantinnen und Mandanten aus der Industrie in allen Belangen rund um den Patent- und Gebrauchsmusterschutz. Wir sind Ihr Experten-Team, wenn es darum geht, technische Erfindungen zu schützen. Egal ob Sie Patentschutz oder Gebrauchsmusterschutz anstreben. Wir betreuen Ihre Erfindungen als wären es unsere eigenen.
Ihre Anwältinnen und Anwälte für Patente und Gebrauchsmuster aus München für die Welt
Industrial Patents – das ist unser Metier. Wir kennen die Herausforderungen der Industrie, wenn es um das Anmelden und den Schutz von Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster geht. Durch unsere Spezialisierung auf Mandantinnen und Mandanten aus der Industrie weltweit haben wir unsere Prozesse so gestaltet, dass sie individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden können. Wir sehen uns als Ihr Prosecution-Partner und leisten sämtliche Aufgaben einer Inhouse-Patentabteilung von der Erfindungsmeldung über die Anmeldung zum Patent und Gebrauchsmuster und die Durchsetzung dieser Schutzrechte.
Ein starkes Team an Ihrer Seite
Wir bieten Ihnen gebündeltes Fachwissen aus vielfältigen technischen Bereichen in unserem Haus. Jedes Team-Mitglied hat Zugriff auf das gesamte Know-how von EHF. Dadurch steht Ihnen immer eine kompetente Ansprechperson zur Verfügung. Bestens vernetzt und informiert, reagieren wir so auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Unser Team aus mehr als 160 Mitarbeitenden besteht aus Expertinnen und Experten aus den folgenden technischen Bereichen.
Was können wir für Sie tun?
Egal, ob Sie sich für eine Patentanmeldung oder eine Gebrauchsmusteranmeldung entscheiden, wichtig ist immer, dass die Qualität stimmt. Denn, wenn die Qualität nicht stimmt, dann ist nicht nur die Investition in die bereits getätigte Forschung und Entwicklung gefährdet, sondern auch das Marktpotenzial Ihrer Erfindung. Eine professionell ausgearbeitete Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung ist unerlässlich, um einen wirkungsvollen Gebrauchsmuster- oder Patentschutz zu erlangen.
Die sorgfältige Ausarbeitung von Gebrauchsmuster- und Patentanmeldungen ist für ihren Wert von entscheidender Bedeutung. Eine umsichtige Führung des Anmelde- und Erteilungsverfahrens ist ausschlaggebend für einen umfassenden Schutzbereich. Unser Team an erfahrenen Patentanwältinnen und Patentanwälten unterstützt Sie bei Fragen zu Gebrauchsmustern oder Patenten in allen Phasen der Produktentwicklung.
Schaffen Sie sich Freiraum für Ihre unternehmerischen Belange, in dem Sie uns als Partner wählen.
Überzeugen Sie sich selbst!
- EHF hat hervorragend ausgebildete Expertinnen und Experten auf breitgefächerten technischen Gebieten.
- EHF bietet Ihnen einen umfassenden Service, quasi ein Rundumsorglospaket.
- EHF kümmert sich um die komplette Betreuung Ihres Schutzrechtsportfolios.
- Bei EHF können Sie entscheiden und mitgestalten.
- EHF entwickelt Prozesse, die nahtlos in Ihre bereits vorhandenen Strukturen integrierbar sind.
- EHF managt Ihr Patentportfolio kostenoptimiert, budgetorientiert und effizient.
Gebrauchsmuster vs. Patent
Ihr Unternehmen hat oft hohe Summen in die Entwicklung von neuen technischen Innovationen gesteckt. Vergessen Sie deshalb nicht, Ihre Investitionen und Ihr Know-how mit Patenten gegen Trittbrettfahrer zu schützen. Sie sichern sich damit Ihre Position und Ihre Marktanteile am internationalen Wettbewerb. Sie haben bis zu 20 Jahre das exklusive Vermarktungsrecht. Mit Lizenzvergaben können Sie Einnahmen generieren, die sie dann wiederum in neue Innovationen stecken können.
Die Kosten für ein Gebrauchsmusterverfahren sind insbesondere bedingt durch die nicht durchgeführte sachliche Prüfung und die niedrigeren Aufrechterhaltungsgebühren geringer.
Mündliche Offenbarungen, öffentliche Benutzung außerhalb Deutschlands und nachveröffentlichte ältere Anmeldungen sind, anders als beim Patent, beim Gebrauchsmuster kein relevanter Stand der Technik. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie für Ihre Erfindungen, die beispielsweise bei Messeauftritten oder Kundenpräsentationen im Ausland veröffentlicht wurden, dennoch in Deutschland Gebrauchsmusterschutz erlangen können. Darüber hinaus gilt für eine eigene öffentliche Benutzung im Inland eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Sie noch innerhalb eines halben Jahres nach Auslieferung Ihres neuen Produktes dieses durch ein Gebrauchsmuster schützen lassen können.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Patentanwaltsgesellschaft mbH
Schloßschmidstr. 5
80639 München
Deutschland